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Bisher galt: Wer sein Motorrad länger als 18 Monate abgemeldet hatte, muss vor der Wiederzulassung eine neue Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO erwirken - eine „Vollabnahme". Ende Februar 2007 läuft diese für den Fahrzeughalter teure Vorschrift aus. Ab dann reicht für einen neuen Stempel aufs Nummernschild eine normale Hauptuntersuchung, wie sie alle Kraftfahrzeuge turnusmäßig absolvieren müssen. Doch was geschieht mit den oft speziell auf Halter oder Fahrzeug abgestimmten Kennzeichen-Kombinationen? Damit es keine „Ungleichbehandlung
in gleichen Fällen" gibt, haben die zuständigen Verkehrsministerien für die Über-gangsfrist beschlossen, alle derzeit stillgelegten Fahrzeuge zum Termin der Umstellung so zu behandeln, als würde die bisherige 18-monatige Frist weiter gelten.
Nobby